Entstehung der Französischen Besatzungszone
Mit der Eroberung und der Besetzung der deutschen Städte und Gemeinden, spätestens aber mit der Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945, wurde das Post-und Fernmeldewesen in Deutschland durch die Alliierten verboten.
Am 26. Juli 1945 wurden in Potsdam mit der Unterzeichnung des Vier-Mächte-Abkommens die vorher zwischen den Alliierten abgesprochenen Grenzen der jeweiligen Besatzungszonen auch vertraglich endgültig besiegelt. Danach bestand die Französische Zone aus dem Saarland, dem heutigen Bundesland Rheinland-Pfalz und im Süden aus den Regierungsbezirken Freiburg und Tübingen.
Diese Zone, wirtschaftlich, politisch und geographisch relativ unbedeutend, war die kleinste der vier Besatzungszonen. Die Angliederung des Saarlandes an Frankreich ab Ende 1947 schwächte die Wirtschaftskraft noch mehr.
Wiederzulassung des Post-und Fernmeldewesens
Erst rund zehn Wochen nach der Kapitulation wurde die für eine Verwaltung und Versorgung der Zone zwingend notwendige Behördenpost nach und nach wieder gestattet. Zivile Post und damit beispielsweise die private Kommunikation oder auch Firmenkorrespondenz war erst ab September 1945 wieder möglich.
In der Französischen Zone erschienen – als letzte der vier Besatzungszonen – ab 17.12.1945 eigene Briefmarken, die in der gesamten Zone gültig waren (sog. Allgemeine Ausgabe). Ab 1947 hatte dann jedes der vier Länder der Französischen Zone, nämlich Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg auch eigene Briefmarken, die nur in dem jeweiligen Land Gültigkeit besaßen.
Der Währungsreform im Juni 1948 folgte dann im Oktober 1948 die Vereinheitlichung der Postvorschriften in der Bizone und der Französischen Zone.
Am 31. März 1950 endete bundesweit die Gültigkeit der letzten Sondermarken der Französischen Zone.
Am 1. April 1950 wurde die Deutsche Bundespost gegründet.